Welche Unterlagen braucht ein Verkehrswertgutachten? Checkliste je Objektart
Die Unterlagenbeschaffung entscheidet über den Zeitplan eines Gutachtens, nicht die Bewertung selbst. Wer erst nach dem Ortstermin merkt, dass die Bauakteneinsicht fehlt, verliert vier Wochen. Diese Liste ordnet die erforderlichen Unterlagen nach Objektart und nennt jeweils Bezugsquelle und typische Wartezeit.
Immer erforderlich, unabhängig von der Objektart
Grundlagen zu Grundstück und Recht
- Grundbuchauszug, aktuell, alle drei Abteilungen, beim Grundbuchamt
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Flurkarte, beim Vermessungsamt
- Bodenrichtwertauskunft zum Wertermittlungsstichtag, über das Portal des Gutachterausschusses
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, bei der Bauaufsichtsbehörde
- Auskunft aus dem Altlastenkataster, bei der Umweltbehörde
- Auskunft zum Denkmalschutz, sofern Anhaltspunkte bestehen
- Bebauungsplan oder Auskunft zur planungsrechtlichen Einordnung nach §§ 30 bis 35 BauGB
- Erschließungsbeitragsbescheinigung, sofern relevant
Die Abteilungen II und III werden häufig unterschätzt. Wegerechte, Leibgedinge, Nießbrauch oder ein Vorkaufsrecht wirken sich unmittelbar auf den Wert aus. Ein Auszug, der nur Abteilung I zeigt, genügt nicht. Auf die Aktualität achten: Ein Auszug, der älter als drei Monate ist, sollte erneuert werden.
Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus
Zusätzlich zum Gebäude
- Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten aller Geschosse
- Baubeschreibung und Baugenehmigung mit Nachträgen
- Wohnflächenberechnung, ersatzweise eigenes Aufmaß im Ortstermin
- Umbauter Raum oder Brutto-Grundfläche, sofern vorhanden
- Energieausweis, Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- Nachweise über Modernisierungen, Rechnungen und Handwerkerbelege
- Nachweis über Feuerstättenschau und Heizungsanlage
- Bei Erbbaurecht der Erbbaurechtsvertrag mit aktuellem Erbbauzins
Eigentumswohnung
Wohnungseigentum
- Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung
- Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
- Aktueller Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
- Stand der Erhaltungsrücklage
- Beschlossene und anstehende Sanierungsmaßnahmen mit Kostenschätzung
- Beschlüsse zu Sonderumlagen
- Hausgeld und dessen Zusammensetzung
- Verwaltervertrag, sofern für die Bewertung erheblich
Aus den Versammlungsprotokollen ergibt sich, was der Gemeinschaft an Aufwand bevorsteht. Eine beschlossene, aber noch nicht durchgeführte Dachsanierung mit Sonderumlage verändert den Wert einer Wohnung erheblich, taucht aber in keiner anderen Unterlage auf. Drei Jahrgänge sind das Minimum, bei Sanierungsstau eher fünf.
Mehrfamilienhaus und Renditeobjekt
Ertragsseite
- Mietvertragsübersicht mit Laufzeiten, Staffeln und Indexklauseln
- Mieterliste mit Sollmieten, Ist-Mieten und Leerstandsflächen
- Betriebskostenabrechnung der letzten zwei Jahre
- Aufstellung nicht umlagefähiger Kosten
- Nachweise zu Instandhaltungsaufwand der letzten Jahre
- Wohn- und Nutzflächenaufstellung je Einheit
- Angaben zu Mietpreisbindungen und Förderdarlehen
- Bei Gewerbeanteil die Gewerbemietverträge mit Optionen
Unbebautes Grundstück
Bebaubarkeit klären
- Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen oder Auskunft nach § 34 BauGB
- Erschließungszustand und beitragsrechtliche Situation
- Baugrundgutachten, sofern vorhanden
- Auskunft zu Kampfmittelbelastung, regional unterschiedlich relevant
- Vermessungsunterlagen und Grenzniederschriften
- Angaben zu Baulasten und Abstandsflächenübernahmen
Der zeitkritische Pfad
Nicht alle Unterlagen kosten gleich viel Zeit. Grundbuchauszug und Bodenrichtwert sind bei elektronischem Zugang oft am selben Tag verfügbar. Die Bauakteneinsicht dagegen dauert je nach Kommune zwei bis sechs Wochen, teilweise länger, und muss häufig persönlich wahrgenommen werden. Bei Wohnungseigentum kommt die Verwaltung hinzu, deren Antwortzeiten stark schwanken.
Daraus folgt eine einfache Regel für die Terminplanung: Bauakteneinsicht und Verwalteranfrage werden am Tag der Auftragsannahme angestoßen, alles andere kann folgen. Wer die Reihenfolge umdreht, wartet am Ende auf genau die Unterlage, die er zuerst hätte anfordern können.
Die Ermächtigung, Auskünfte selbst einzuholen, steht nicht automatisch im Beweisbeschluss. Fehlt sie, verweigern Behörden regelmäßig die Auskunft, und es geht Zeit verloren. Ein kurzer Antrag beim Gericht zu Beginn erspart die Rückfrage später.
Was mit fehlenden Unterlagen geschieht
Eine Lücke ist kein Ausschlussgrund für ein Gutachten, aber sie gehört benannt. Im Gutachten wird dargestellt, welche Unterlage nicht beschaffbar war, welche Annahme an ihrer Stelle getroffen wurde und wie stark das Ergebnis davon abhängt. Bei einer geschätzten Wohnfläche ohne Berechnungsnachweis etwa ist die Bandbreite des Ergebnisses größer, und das muss der Leser wissen.
Für die eigene Haftung ist diese Offenlegung der wesentliche Punkt. Ein Wert, der auf einer nicht gekennzeichneten Annahme beruht, ist angreifbar; derselbe Wert mit ausgewiesener Annahme ist nachvollziehbar.
Häufige Fragen
Die Unterlagen-Checkliste ist je Objektart hinterlegt und zeigt zu jeder Position, ob sie fehlt, angefragt oder eingetroffen ist, samt Frist. Eingegangene Dokumente werden ausgelesen, Sie bestätigen die Werte einmal im Prüfdialog, danach stehen sie im Gutachten mit ihrer Herkunft.
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